Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rüssel Management GmbH

Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Ferienunterkünfte

Stand: Oktober 2026

§ 1 Stellung der Rüssel Management GmbH

Die Rüssel Management GmbH (nachfolgend „Vermittler“) vermittelt Ferienunterkünfte im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers (nachfolgend „Vermieter“).

Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Gast (nachfolgend „Mieter“) und dem jeweiligen Vermieter zustande.

Die Rüssel Management GmbH ist im Rahmen der ihr erteilten Vollmacht insbesondere berechtigt,

Für die Erfüllung der mietvertraglichen Pflichten ist grundsätzlich der jeweilige Vermieter verantwortlich. Die Haftung der Rüssel Management GmbH für eigene Pflichtverletzungen bleibt unberührt.

§ 2 Vertragsschluss

Die Darstellung von Ferienunterkünften auf der Buchungsplattform stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab.

Der Mietvertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande, sofern diese die Annahme der Buchung erklärt.

Bei individuell erstellten Angeboten kommt der Vertrag durch fristgerechte Annahme des verbindlichen Angebots zustande.

Der Gast wird gebeten, die Buchungsbestätigung nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und etwaige Abweichungen unverzüglich mitzuteilen.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Der Gesamtmietpreis sowie gegebenenfalls anfallende Zusatzkosten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Zahlungen erfolgen über die angebotenen Zahlungsmethoden.

Die Rüssel Management GmbH ist bevollmächtigt, die Zahlungen im Namen und auf Rechnung des Vermieters entgegenzunehmen.

Die Bereitstellung der Unterkunft setzt grundsätzlich die vollständige Zahlung der fälligen, berechtigten Forderungen voraus.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Nach erfolgloser angemessener Fristsetzung kann der Vermieter nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen.

Tatsächlich entstandene und rechtlich ersatzfähige Kosten aus vom Gast zu vertretenden Rücklastschriften oder fehlgeschlagenen Zahlungen können geltend gemacht werden.

Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 4 Stornierung durch den Gast

Eine Stornierung der Buchung ist bis einschließlich 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei möglich.

Bei einer späteren Stornierung oder Nichtanreise kann der Vermieter grundsätzlich den vereinbarten Mietpreis nach Maßgabe des § 537 BGB verlangen.

Dabei sind ersparte Aufwendungen sowie Vorteile und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anzurechnen.

Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Anspruch aufgrund ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Vermietung entsprechend geringer ist.

Die Stornierung ist in Textform, beispielsweise per E-Mail, gegenüber der Rüssel Management GmbH zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung.

Bereits geleistete Zahlungen werden mit dem tatsächlich bestehenden Anspruch verrechnet. Überzahlungen werden erstattet.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

§ 5 Nutzung der Ferienunterkunft

Die Ferienunterkunft darf ausschließlich von der bei Buchung vereinbarten Anzahl an Personen genutzt werden.

Eine Untervermietung oder Überlassung an nicht angemeldete Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.

Eine zusätzliche Belegung bedarf der vorherigen Zustimmung. Hierfür können die vorab vereinbarten zusätzlichen Entgelte anfallen.

Der Gast verpflichtet sich, die Unterkunft und sämtliche Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln sowie die geltende Hausordnung einzuhalten.

§ 6 Rauchverbot und Veranstaltungen

In allen Ferienunterkünften besteht ein Rauchverbot innerhalb der Gebäude.

Partys, nicht genehmigte Veranstaltungen und vergleichbare Nutzungen sind untersagt.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die vertraglich vereinbarten Nutzungsregeln kann der Vermieter nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen eine außerordentliche Kündigung aussprechen.

Vom Gast schuldhaft verursachte Schäden und notwendige zusätzliche Reinigungsmaßnahmen können im gesetzlich zulässigen Umfang nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand geltend gemacht werden.

§ 7 Gruppenbuchungen und Inventar

Bei Gruppenbuchungen mehrerer Ferienunterkünfte darf Inventar nicht ohne vorherige Zustimmung zwischen den einzelnen Häusern ausgetauscht werden.

Sämtliche Gegenstände müssen bei Abreise in der jeweils zugehörigen Unterkunft vorhanden sein.

Entstehen durch schuldhaft nicht zurückgebrachtes Inventar notwendige zusätzliche Aufwendungen, können diese nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden.

§ 8 Haustiere und Möblierung

Hunde sind ausschließlich in den ausdrücklich dafür freigegebenen Ferienunterkünften und entsprechend der Buchungsvereinbarung gestattet.

Hunde dürfen nicht auf Sofas, Sesseln oder Betten.

Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass durch mitgebrachte Tiere keine vermeidbaren Schäden oder außergewöhnlichen Verschmutzungen entstehen.

Notwendige zusätzliche Reinigungsmaßnahmen oder schuldhaft verursachte Schäden können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.

§ 9 Sorgfaltspflichten und Schäden

Der Gast ist verpflichtet, die Ferienunterkunft, das Inventar und die gemeinschaftlichen Einrichtungen sorgfältig und entsprechend ihrer Bestimmung zu nutzen.

Schäden und Funktionsstörungen sind unverzüglich der Rüssel Management GmbH oder dem örtlichen Servicekontakt mitzuteilen.

Der Gast haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftung für Schäden durch Mitreisende besteht nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang.

Normale, vertragsgemäße Abnutzung stellt keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.

Zusätzliche, durch vertragswidriges Verhalten verursachte Aufwendungen, insbesondere für Sonderreinigung, Nikotinbeseitigung oder außergewöhnliche Müllentsorgung, können im gesetzlich zulässigen Umfang geltend gemacht werden.

§ 10 Saunanutzung – Blauvogel Gemeinschaftshaus

Die Nutzung der Sauna erfolgt unter Beachtung der ausgehängten Nutzungs- und Sicherheitshinweise.

Der Gast ist verpflichtet, die Einrichtungen sachgemäß zu verwenden und auf bestehende gesundheitliche Einschränkungen eigenverantwortlich Rücksicht zu nehmen.

Die gesetzlichen Verkehrssicherungs- und Haftungspflichten des jeweiligen Verantwortlichen bleiben unberührt.

§ 11 Schneeräumung – Feriendorf Auerhahn

Während des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, bei Bedarf die unmittelbaren, von ihm genutzten Zugangsbereiche zur Unterkunft im zumutbaren Umfang von Schnee freizuhalten, soweit dies im Rahmen der Buchung entsprechend vereinbart wurde.

Hierfür stehen geeignete Schneeschieber zur Verfügung.

Bei gefährlichen Witterungsverhältnissen hat der Gast den örtlichen Servicekontakt zu informieren.

§ 12 Check-in über Schlüsseltresor

Soweit vorgesehen, erfolgt der Check-in eigenständig über einen Schlüsseltresor oder ein elektronisches Zugangssystem.

Zugangscodes und Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.

Der Gast haftet für schuldhaft verursachte Schäden durch eine unberechtigte Weitergabe nach den gesetzlichen Vorschriften.

Technische Störungen sind unverzüglich der Rüssel Management GmbH oder dem örtlichen Servicekontakt mitzuteilen.

Gesetzliche Ansprüche bei nicht möglicher oder eingeschränkter Zugänglichkeit der Unterkunft bleiben unberührt.

§ 13 WLAN-Nutzung

Soweit WLAN zur Verfügung gestellt wird, erfolgt die Nutzung im Rahmen der vorhandenen technischen Möglichkeiten.

Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder eine jederzeit störungsfreie Verfügbarkeit wird nicht zugesichert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.

Der Gast verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Nutzung des Internetzugangs.

Eine missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung ist untersagt.

Gesetzliche Rechte bei erheblichen Beeinträchtigungen einer vertraglich geschuldeten WLAN-Leistung bleiben unberührt.

§ 14 Reklamationen und Mängelanzeige

Der Gast ist verpflichtet, während des Aufenthalts festgestellte Mängel unverzüglich nach Kenntniserlangung der Rüssel Management GmbH oder dem benannten örtlichen Servicekontakt per E-Mail mitzuteilen.

Erkennbare Reinigungsmängel sollen möglichst unmittelbar nach Anreise per E-Mail gemeldet werden, damit eine zeitnahe Überprüfung und gegebenenfalls Nachbesserung ermöglicht werden kann.

Der Gast hat dem Vermieter grundsätzlich Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist zu geben, soweit dies gesetzlich erforderlich und zumutbar ist.

Unterbleibt eine erforderliche Mängelanzeige und wird dadurch eine mögliche Abhilfe verhindert, können Ansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen eingeschränkt sein.

Die gesetzlichen Rechte des Gastes, insbesondere auf Mietminderung, Schadensersatz und außerordentliche Kündigung, bleiben unberührt.

§ 15 Außergewöhnliche Ereignisse und höhere Gewalt

Kann die Unterkunft aufgrund außergewöhnlicher, von keiner Vertragspartei zu vertretender Umstände nicht oder nur eingeschränkt bereitgestellt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Nutzungsverbote oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse zählen.

Ob und in welchem Umfang Mietzahlungen zu erstatten sind oder Schadensersatzansprüche bestehen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Ein allgemeiner Ausschluss sämtlicher Ansprüche ist damit nicht verbunden.

§ 16 Haftung

Für die Erfüllung der mietvertraglichen Pflichten ist grundsätzlich der jeweilige Vermieter verantwortlich.

Die Rüssel Management GmbH haftet für eigene Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Vermittlungsleistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen und den folgenden Regelungen.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens bleibt uneingeschränkt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 17 Verbraucherstreitbeilegung

Die Rüssel Management GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

§ 18 Gerichtsstand und gesetzliche Bestimmungen

Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann im gesetzlich zulässigen Umfang ein Gerichtsstand am Sitz des jeweiligen Vermieters vereinbart werden.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.

Hinweis zum Widerrufsrecht

Bei Verträgen über die Bereitstellung von Ferienunterkünften zu einem bestimmten Termin oder innerhalb eines konkret festgelegten Zeitraums besteht für touristische Beherbergungsleistungen grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

Die freiwillig eingeräumte kostenfreie Stornierungsmöglichkeit gemäß § 4 bleibt hiervon unberührt.